1. Bei der „Lavarette“ handelt es
sich um ein Patent – und Gebrauchsmustergeschütztes
Gerät. Jede, nicht vom Patentinhaber genehmigte Vervielfältigung
und deren Vertrieb, wird gerichtlich verfolgt und geahndet.
2. An die Bestellung ist der Käufer nach Ablauf einer zweiwöchigen
Widerrufsfrist gebunden. Die Angebote des Verkäufers sind
freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen
in Form und Design bleiben – soweit für den Käufer
zumutbar – vorbehalten. Der Vertragsabschluss erfolgt unter
dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung.
Dies gilt nicht für den Fall, dass die Nichtbelieferung vom
Verkäufer nicht Selbst zu vertreten ist. Im Fall der nicht
richtig oder nicht rechtzeitigen Selbstbelieferung wird der Verkäufer
den Käufer unverzüglich informieren.
3. Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt ohne Kosten für
Porto und Verpackung. Erfolgt die Versendung per Nachnahme, trägt
der Käufer die Mehrkosten für Nachnahmegebühren.
Der Verkäufer garantiert den bei Vertragsabschluss vereinbarten
Preis. Verzögert sich die Auslieferung des Gerätes durch
schuldhaftes Verhalten des Käufers, so muss sich der Verkäufer
maximal 6 Wochen an den beim Vertragsabschluss vereinbarten Preis
binden. Die Abweichung vom vereinbarten Preis kann aber nur unter
dem Nachweis der allgemeinen Preisanpassung vorgenommen werden.
4. Der gewünschte Liefertermin ist kein Festtermin und kann
bis zu zwei Wochen überschritten werden. Im Falle vom Verkäufer
nicht zu vertretender Umstände, wie z.b. höhere Gewalt,
Streik etc. ist der Verkäufer an den vorerwähnten Liefertermin
nicht gebunden. Bei Überschreitung des vorgesehenen Liefertermins
um mehr als zwei Wochen, ist der Käufer berechtigt vom Vertrag
zurückzutreten. Etwaige Schadensersatzansprüche wegen
Nichtlieferung können nur gegen Schadensnachweis und der
vorherigen angemessenen Frist zur Nachbesserung geltend gemacht
werden.
5. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises
Eigentum des Verkäufers.
6. Alle im Vertrag genannten Preis sind Nettopreise. Der Gesamtpreis
setzt sich aus den Netto-Einzelpreisen zuzüglich der zum
Vertragsabschluss geltenden Mehrwertsteuer zusammen. Die Verrechnung
der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer entfällt
bei Lieferungen außerhalb Deutschlands bei Angabe einer
gültigen UID-Nummer.
7. Der Käufer verpflichtet den Verkäufer, innerhalb
von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem ein vertragswidriger
Zustand des Gerätes festgestellt wurde, über offensichtliche
Mängel schriftlich zu unterrichten. Maßgeblich für
die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung beim Verkäufer.
Ist der Käufer ein Unternehmer, verkürzt sich die vorerwähnte
Frist auf zwei Wochen. Unterlässt der Käufer die Unterrichtung,
erlöschen alle Gewährleistungsrechte zwei Monate (bzw.
zwei Wochen bei Unternehmern) nach Feststellung des Mangels. Bei
mangelhafter Ware hat der Käufer das Recht zur Nachbesserung
durch Ersatzlieferung. Dabei muss das reklamierte Geräteteil
vorerst dem Verkäufer zur Begutachtung des Schadensanspruches
Kosten und versandfrei zur Verfügung gestellt werden. Liegt
ein Schaden an Teilen des Gerätes durch Materialermüdung
oder Fehlerhafte Verarbeitung zugrunde, so muss der Verkäufer
das beschädigte Geräteteil kostenfrei innerhalb von
drei Arbeitstagen austauschen. Ausdrücklich von der Reklamation
und Gewährleistung ausgenommen, sind Verschleißteile
des Gerätes.
8. Der Käufer hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch
den Verkäufer anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht
des Käufers besteht nur, wenn sein Gegenanspruch auf demselben
Vertragsverhältnis beruht.
9. Bei leicht Fahrlässig Pflichtverletzung im Zusammenhang
mit der Benutzung der „Lavarette“ beschränkt
sich die Haftung des Verkäufers auf den nach Art der Ware
vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen
in Zusammenhang mit der Benutzung der „Lavarette“
durch Erfüllungsgehilfen.
10. Ist der Verkäufer berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung
zu verlangen, weil der Käufer die Abnahme der Ware verweigert
oder sich im Zahlungsverzug befindet, so hat der Käufer 30%
des vereinbarten Kaufpreises als Schadensersatz zu leisten
11. Gerichtsstand für beide Parteien ist 06406 - BERNBURG
(SAALE).