1. Bei der „Lavarette“ handelt es sich um ein Patent – und Gebrauchsmustergeschütztes Gerät. Jede, nicht vom Patentinhaber genehmigte Vervielfältigung und deren Vertrieb, wird gerichtlich verfolgt und geahndet.


2. An die Bestellung ist der Käufer nach Ablauf einer zweiwöchigen Widerrufsfrist gebunden. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form und Design bleiben – soweit für den Käufer zumutbar – vorbehalten. Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Dies gilt nicht für den Fall, dass die Nichtbelieferung vom Verkäufer nicht Selbst zu vertreten ist. Im Fall der nicht richtig oder nicht rechtzeitigen Selbstbelieferung wird der Verkäufer den Käufer unverzüglich informieren.


3. Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt ohne Kosten für Porto und Verpackung. Erfolgt die Versendung per Nachnahme, trägt der Käufer die Mehrkosten für Nachnahmegebühren. Der Verkäufer garantiert den bei Vertragsabschluss vereinbarten Preis. Verzögert sich die Auslieferung des Gerätes durch schuldhaftes Verhalten des Käufers, so muss sich der Verkäufer maximal 6 Wochen an den beim Vertragsabschluss vereinbarten Preis binden. Die Abweichung vom vereinbarten Preis kann aber nur unter dem Nachweis der allgemeinen Preisanpassung vorgenommen werden.


4. Der gewünschte Liefertermin ist kein Festtermin und kann bis zu zwei Wochen überschritten werden. Im Falle vom Verkäufer nicht zu vertretender Umstände, wie z.b. höhere Gewalt, Streik etc. ist der Verkäufer an den vorerwähnten Liefertermin nicht gebunden. Bei Überschreitung des vorgesehenen Liefertermins um mehr als zwei Wochen, ist der Käufer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Etwaige Schadensersatzansprüche wegen Nichtlieferung können nur gegen Schadensnachweis und der vorherigen angemessenen Frist zur Nachbesserung geltend gemacht werden.


5. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers.


6. Alle im Vertrag genannten Preis sind Nettopreise. Der Gesamtpreis setzt sich aus den Netto-Einzelpreisen zuzüglich der zum Vertragsabschluss geltenden Mehrwertsteuer zusammen. Die Verrechnung der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer entfällt bei Lieferungen außerhalb Deutschlands bei Angabe einer gültigen UID-Nummer.


7. Der Käufer verpflichtet den Verkäufer, innerhalb von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem ein vertragswidriger Zustand des Gerätes festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich zu unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung beim Verkäufer. Ist der Käufer ein Unternehmer, verkürzt sich die vorerwähnte Frist auf zwei Wochen. Unterlässt der Käufer die Unterrichtung, erlöschen alle Gewährleistungsrechte zwei Monate (bzw. zwei Wochen bei Unternehmern) nach Feststellung des Mangels. Bei mangelhafter Ware hat der Käufer das Recht zur Nachbesserung durch Ersatzlieferung. Dabei muss das reklamierte Geräteteil vorerst dem Verkäufer zur Begutachtung des Schadensanspruches Kosten und versandfrei zur Verfügung gestellt werden. Liegt ein Schaden an Teilen des Gerätes durch Materialermüdung oder Fehlerhafte Verarbeitung zugrunde, so muss der Verkäufer das beschädigte Geräteteil kostenfrei innerhalb von drei Arbeitstagen austauschen. Ausdrücklich von der Reklamation und Gewährleistung ausgenommen, sind Verschleißteile des Gerätes.


8. Der Käufer hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch den Verkäufer anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers besteht nur, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


9. Bei leicht Fahrlässig Pflichtverletzung im Zusammenhang mit der Benutzung der „Lavarette“ beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen in Zusammenhang mit der Benutzung der „Lavarette“ durch Erfüllungsgehilfen.


10. Ist der Verkäufer berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, weil der Käufer die Abnahme der Ware verweigert oder sich im Zahlungsverzug befindet, so hat der Käufer 30% des vereinbarten Kaufpreises als Schadensersatz zu leisten


11. Gerichtsstand für beide Parteien ist 06406 - BERNBURG (SAALE).